Verstöße gegen geltendes Recht müssen nicht unweigerlich in einer gerichtlichen Auseinandersetzung enden. Denn häufig besteht auch die Möglichkeit, zivilrechtliche Ansprüche im Zuge einer außergerichtlichen Einigung durchzusetzen. Die wohl verbreitetste Methode stellt dabei die Abmahnung dar.
Abmahnungen erfüllen dabei grundsätzlich mehrere Funktionen. So wird der Rechtsverletzer mithilfe des Abmahnschreibens auf sein rechtswidriges Verhalten aufmerksam gemacht. Für den Geschädigten bietet dieses Schriftstück zudem die Möglichkeit, den Rechtsstreit ohne die Beteiligung eines Gerichtes zu klären und die dadurch evtl. entstehenden Kosten sowie das Risiko bei einer Verhandlung zu vermeiden. Nicht zuletzt können Abmahnungen auch dazu beitragen, die Gerichte zu entlasten.
Welche Abmahngründe gibt es?
Die Gründe für eine Abmahnung können grundsätzlich sehr vielfältig und in den verschiedensten Rechtsgebieten beheimatet sein. So findet diese Maßnahme zum Beispiel im Arbeitsrecht, Mietrecht, Wettbewerbs- und Urheberrecht Anwendung.
Im Zeitalter von World Wide Web und digitalem Datenaustausch können Urheberrechtsverletzungen im Internet – wie zum Beispiel beim illegalen Filesharing über Tauschbörsen – häufig eine Abmahnung nach sich ziehen. Filesharing beschreibt dabei die Weitergabe von urheberrechtlich geschützten Werken innerhalb eines Netzwerkes. Bei den illegal „getauschten“ Dateien handelt es sich oft vor allem um Spielfilme, Musik und Computerprogramme. Da vom Urheber bzw. Rechteinhaber für diese Form der Verbreitung in der Regel keine Zustimmung besteht, liegt in vielen Fällen ein Verstoß gegen das Urheberrecht vor, gegen den mit einer Abmahnung vorgegangen werden kann.
Eine Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung infolge von Filesharing soll die Löschung der rechtswidrigen Dateien sicherstellen, mithilfe einer Unterlassungserklärung zukünftige Verstöße vermeiden und gleichzeitig eine finanzielle Ausgleichszahlung in Form von Schadensersatz gewährleisten.
Sie haben eine Abmahnung aufgrund von Filesharing erhalten?
Haben Sie wegen Filesharing eine Abmahnung erhalten, sollten Sie grundsätzlich nicht in Panik geraten und sich zu einer vorschnellen Unterschrift verleiten lassen. Stattdessen ist es sinnvoll, das Schreiben genau durchzulesen und ggf. gemeinsam mit einem Anwalt das weitere Vorgehen zu besprechen. Die wichtigsten Tipps für den Umgang mit einer Abmahnung haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt:
- Prüfen Sie, ob es sich beim Absender tatsächlich um einen Rechtsanwalt bzw. eine Anwaltskanzlei handelt. Denn auch Betrüger versuchen sich durch Abmahnungen widerrechtlich zu bereichern. Informationen über zugelassene Anwälte liefert unter anderem das Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer.
- Bei einer Abmahnung ist die abmahnende Partei – also der Mandant des Anwalts – eindeutig zu benennen. Ist dies nicht der Fall, kann ein Formfehler vorliegen.
- Überprüfen Sie den Inhalt und überlegen Sie gründlich, ob tatsächlich die Möglichkeit besteht, dass Sie oder eine andere Person über Ihren Internetzugang die Urheberrechtsverletzung begangen haben kann.
- Beachten Sie die im Abmahnschreiben angegebenen Fristen und suchen Sie sich ggf. zeitnah juristischen Rat. Es besteht zudem die Möglichkeit, einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen.
- Wichtig! Sie sollten eine Abmahnung auf keinen Fall einfach ignorieren. Zeigen Sie auf die Forderungen keinerlei Reaktion, besteht nämlich die Möglichkeit, dass der Abmahner seine Ansprüche vor Gericht durchsetzt. Dies geht in der Regel mit höheren Kosten einher.
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