Eine Scheidung ist eine emotional belastende Lebensphase. Umso wichtiger sind dabei professionelle Hilfe und kompetente Beratung von Experten. Diese bieten meine Mitarbeiter und ich Ihnen gerne an.
Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie laut Scheidungsrecht als gescheitert betrachtet werden kann (§ 1565 Abs. 2 im BGB). Dies ist der Fall, wenn zwischen den beiden Eheleuten keine Lebensgemeinschaft mehr besteht.
Die Scheidung ist nach Ablauf des Trennungsjahres möglich, in dem die beiden Ehepartner entweder in getrennten Wohnungen lebten oder aber innerhalb ihrer Wohnung den Haushalt so weit wie möglich trennten, d.h. getrennte Zimmer bewohnten und ihren jeweils eigenen Haushalt führten. Wenn ein Härtefall vorliegt, kann die Scheidung aber auch ohne Einhaltung des Trennungsjahres stattfinden. Härtefalle können beispielsweise Misshandlungen oder maßloser Alkoholkonsum während der Ehe sein.
Unsere Kanzlei ist auf das Familienrecht spezialisiert und hilft Ihnen beim Einreichen Ihres Scheidungsantrags. Dabei ist es egal, wo in Deutschland Sie leben; wir unterstützen Sie bundesweit.
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